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Bekanntmachung Nachholklausuren Wirtschaftswissenschaften (2)

Liebe Studierende der wirtschaftswissenschaftlichen Fachsäule,

viele von Ihnen beschäftigt die Frage sehr, wann die Nachholklausuren des Wintersemesters 2019/2020 geschrieben werden. Das können wir natürlich sehr gut nachvollziehen. Gleichzeitig haben wir das zentrale Problem, dass wir immer noch nicht wissen, wann wir überhaupt wieder Prüfungen durchführen können. Bislang wissen wir nur, dass wir das Sommersemester 2020 zunächst digital beginnen werden – ohne einen Zeitpunkt für die Rückkehr zu Präsenzveranstaltungen zu kennen. Hier sind wir von den Regierungsentscheidungen abhängig, die wir nicht beeinflussen können.

Deshalb haben wir nach Rücksprache mit dem Vizepräsidenten für Lehre und Studierende, Herrn Professor Huber, das folgende Vorgehen beschlossen, um Ihnen – im Rahmen der begrenzten Möglichkeiten – die Planung zu erleichtern:

  • Sobald uns das zuständige Ministerium die Erlaubnis zur Durchführung einzelner oder aller Klausuren (möglicherweise abhängig von der Anzahl an TeilnehmerInnen) erteilt, beginnt das Dekanat mit der Terminierung der Klausuren, die verschoben werden mussten.
  • Keine Klausur wird in einem Zeitraum von weniger als zwei Wochen nach der Bekanntmachung der neuen Klausurtermine stattfinden.
  • Sollten zwischen der Erlaubnis zur Durchführung einer Klausur und dem (inzwischen um zwei Wochen nach hinten verschobenen) Vorlesungsende weniger als sechs Wochen liegen, werden die relevanten Nachholklausuren und die Hauptklausuren für das Sommersemester 2020 in einer gemeinsamen Klausurphase stattfinden, die entsprechend länger sein würde. Hierbei werden wir versuchen, die zwei zusätzlichen Semesterwochen durch die Verschiebung des Vorlesungsendes für die Klausurphase zu nutzen, so dass die Klausurphase im Idealfall nicht länger als vier Wochen nach (neuem) Vorlesungsende dauern würde. Ob die Einhaltung dieser vier Wochen nach Vorlesungsende möglich sein wird, hängt von vielen Faktoren ab, die wir nur bedingt beeinflussen können, weshalb wir dies nicht garantieren können.
  • Sollten die Klausurphase der Nachholklausuren und die Klausurphase der Hauptklausuren voneinander getrennt bleiben, werden wir uns bemühen, die zwei zusätzlichen Wochen bereits für die Hauptklausuren zu nutzen und so die Verlängerung des Semesters ggf. teilweise zu kompensieren.

Im Moment sind die veröffentlichten Termine der Nachholklausuren also noch aktuell und die Klausuren nicht abgesagt, auch wenn wir nicht wissen, ob letztlich die Klausuren wirklich zu diesem Termin geschrieben werden können. Wir hoffen, nach Ostern detailliertere Informationen geben zu können.

Uns haben Anfragen erreicht, ob wir unsere Klausuren nicht als Online-Klausuren stellen könnten. Während dies technisch sicherlich möglich wäre, stellen sich vor allem erhebliche rechtliche Fragen. Die Universität Bayreuth und die RW-Fakultät arbeiten gemeinsam mit dem Ministerium unter Hochdruck daran, entsprechende Lösungen anbieten zu können. Das ist allerdings keineswegs einfach. Und eine Online-Prüfung ist ganz sicher nur dann in Ihrem Interesse, wenn sie auch wirklich rechtssicher ist und die Ergebnisse am Ende zählen können.

Wir bemühen uns nach Kräften, die aus dieser besonderen Situation möglicherweise entstehenden Härten für Sie bestmöglich abzumildern. Gleichzeitig ist uns bewusst, dass die Verschiebung des Semesters nach hinten für einige von Ihnen eine Änderung Ihrer Pläne erfordert. Diese Verschiebung wurde vom zuständigen Ministerium primär für solche Studiengänge beschlossen, für die der Wechsel auf digitale Lehre in Teilen unmöglich ist (z. B. wegen verpflichtender Laborpraktika). Wie Sie sehen, versuchen wir alles, damit dies für Sie nicht zu einem Nachteil wird. Nur versprechen können wir Ihnen aufgrund des aktuellen Informationsstands nichts.

Uns wurde auch zugetragen, dass viele von Ihnen sich über „ECTS-Hürden“ bspw. bei Bewerbungen für das Erasmus-Programm sorgen, falls bei kombinierter Haupt- und Klausurphase nicht sämtliche ursprünglich geplanten Klausuren geschrieben werden können. Hier können Sie versichert sein, dass die ggf. eingeschränkten Möglichkeiten Berücksichtigung finden und die Hürden im Rahmen unserer Möglichkeiten nicht so hart gehandhabt werden wie sonst. Bitte beachten Sie dazu auch die Aushänge des Prüfungsamts zu Meldefristen, Höchststudienzeit und Auflagen in Studiengängen.

Nichts würden wir lieber tun, als Ihnen die exakten Prüfungstermine bekanntzugeben. Aber in der momentanen Situation würde das einem Blick in die Glaskugel gleichen. Deshalb bitten wir um Ihr Verständnis für diese zwar inhaltlich definierte, aber zeitlich (leider) flexible Lösung. Gleichzeitig müssen wir betonen, dass sich die Lage in Abhängigkeit von Regierungsentscheidungen schnell ändern kann.

Sobald wir Neuigkeiten berichten können, werden wir Sie natürlich über die Corona-FAQs der RW-Fakultät und die Newsletter informieren.

Beste Grüße

Prof. Dr. Martin Leschke, Vorsitzender der wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsausschüsse

Prof. Dr. Friedrich Sommer, Studiendekan Wirtschaft

Die Originaldatei finden Sie auf der RW-Corona-FAQ Seite unter dem Eintrag vom 09.04.2020.

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